Skitourenwinter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung – Geltung

(1) Der skitourenwinter.at (im folgenden STW genannt) ist ein Veranstalter der hpkreidl gmbh.
(2) Aktuelle Änderungen der AGB werden im Internet unter www.skitourenwinter.at veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle gesunden Personen. Personen unter 18 Jahre mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle persönliche Verantwortung für ihren/seinen Gesundheitszustand.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt STW den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung/Camps bekannt. Den Anweisungen STW und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist STW berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung/Camp auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis STW abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von hpkreidl gmbh erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung, gegenüber hpkreidl gmbh geltend zu machen.

§ 3 Anmeldung – Anmeldebestätigung – Teilnahmegebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung – Storno

(1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.skitourenwinter.at über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat STW das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 55,00 pro Teilnehmer erhoben.

(2) Die Teilnahmegebühr ist von Veranstaltung/Camp zu Veranstaltung/Camp verschieden. Den genauen Leistungsumfang eines Start- bzw. Campplatzes findet man unter www.skitourenwinter.at

(3) Überweisung:
Überweisung an hpkreidl gmbh
IBAN: AT38 3503 9000 4203 5741​
Raiffeisenbank Neukirchen am Großvenediger
(4) Der STW versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags eine Anmeldebestätigung. STW behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung/Camp auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit STW an einen Dritten übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung/Camp an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber STW, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(7) Die hpkreidl gmbh kann den Teilnehmer von der Veranstaltung/Camp ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:

  • er gegen die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung/Camp) verstößt,
  • er die Veranstaltung/Camp nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet,
  • er den Anweisungen der Veranstaltungs- Campleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet,
  • er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

Kündigt die hpkreidl gmbh den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
(8) STW setzt ein organisatorisches Limit Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(9) Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden

(10) Außerhalb des im § 3.9. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % von der gesamten Teilnahmegebühr;
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % von der gesamten Teilnahmegebühr;
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % von der gesamten Teilnahmegebühr.

§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten

Bei Ausfall der Veranstaltung/Camp aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung/Camp aus Gründen, die STW nicht zu vertreten haben, hat der TeilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber STW oder den von STW mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit STW, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen STW zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
(2) STW übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.
(3) STW übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
(4) STW haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(5) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat STW das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransport beinhaltet.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Platzierung erfasst und an Dritte und zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, die von einer von STW beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber STW schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
(6) Mit der Angabe der E-mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die hpkreidl gmbh diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der hpkreidl gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Veranstalter und Organisation:

hpkreidl gmbh
Trattenbach 30
5741 Neukirchen am Großvenediger
+43 664 / 143 20 10
hp@hpkreidl.at

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